Therapeutische Rahmenbedingungen und Konditionen
Eine Verhaltenstherapie findet in der Regel im wöchentlichen oder 14-tägigen Rythmus im Umfang von 50 oder 100 Minuten statt. Im längeren Verlauf einer Psychotherapie können die Termine auch nach Bedarf variieren. Nach Möglichkeit werden die regelmäßigen Sitzungstermine einer
Psychotherapie den Bedürfnissen des Patienten angepasst. Sie sind damit
individuell, aber auch verbindlich
vereinbart. Bei Nichtinanspruchnahme eines Termins gilt die vertraglich
vereinbarte Absagefrist.
In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Deshalb müssen gesetzlich versicherte Patienten zu jedem Quartalsbeginn die Chipkarte der gesetzlichen Krankenkasse vorlegen.
Sollen während einer Psychotherapie Berichte über den Therapieverlauf von der Psychotherapeutin an den mitbehandelnden Haus- oder Facharzt übermittelt werden, so empfiehlt es sich, mir zu Quartalsbeginn eine Überweisung für Psychotherapie von diesem mitbehandelnden Arzt mitzubringen.
Privatpatienten unterliegen der Privatliquidation und sollten sich bezüglich der Kostenübernahme oder -erstattung durch ihren Versicherer informiert haben.